Hausordnung des Gymnasiums Birkenfeld

Inkrafttreten: September 1998, letzte Änderung: Juli 2013

Leitgedanke

Diese Hausordnung soll dazu beitragen, das Zusammenleben an unserer Schule zu erleichtern. Wir hoffen auf die Einsicht und Bereitschaft aller, Rücksicht zu nehmen, Mitverantwortung zu tragen und verbindliche Spielregeln anzuerkennen. Das Verhalten soll den mitmenschlichen Beziehungen innerhalb der Schule und dem Ansehen außerhalb der Schule förderlich sein.

I.    Richtlinien für das Verhalten im Haus

1.  Die Aufenthaltsräume werden ab 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler bleiben bis zum Klingelzeichen auf dem Schulhof, in den Aufenthaltsräumen oder in der Cafeteria.
2.   Im Hause und auf dem Schulgelände muss sich jeder so verhalten, dass niemand gestört oder belästigt wird. Um Unfälle zu vermeiden, ist besondere Vorsicht im Bereich der Treppen, Fenster und Türen geboten. Also: nicht rennen oder Verkehrswege wie Treppen und Flure durch Sitzen oder Liegen blockieren.
3.   Der Flur im Verwaltungstrakt darf von Schülern nicht als Durchgang benutzt werden.
4.   Vorsprechen im Sekretariat oder im Lehrerzimmer ist in der Regel nur in den großen Pausen möglich.
5.   Gegenstände, von denen Gefahr ausgeht (Waffen, Sprengkörper oder gefährliches Spielzeug etc.) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
6.  Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind verboten. Auch bei Klassen- und Studienfahrten sowie Wanderungen und Unterrichtsgängen dürfen auf dem Hin- und Rückweg kein Alkohol und keine Drogen mitgenommen oder konsumiert werden.
7.   Fundsachen sind sofort beim Hausmeister abzugeben. Sie werden durch Aushang /Ausstellung bekannt gegeben.
8.   Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen, Mopeds und Motorräder nur auf dem Zweiradparkplatz abzustellen.
9.   Das Befahren der Schulhöfe ist verboten. Auch das Schulgelände darf von Schülern aus Sicherheitsgründen bis 16.00 Uhr nicht befahren werden.  Ausnahmen regelt die Schulleitung.
10. Schuleigentum sollte schonend behandelt werden.  Schäden sind dem Hausmeister zu melden.

 

II.   Richtlinien für das Verhalten im Klassenzimmer

1.   Wenn die Lehrerin/der Lehrer zu einer Unterrichtsstunde ausbleibt, ist die Klasse/der Kurs verpflichtet, dies 5 Minuten nach dem Klingeln auf dem Sekretariat zu melden.
2. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler (mit Ausnahme eines Toilettenbesuchs oder Klassenwechsels) in den Klassenräumen.
3.   Für mitgebrachte Wertsachen und Geldbeträge sind die Schüler selbst verantwortlich.
4.   Unmittelbar nach Beendigung jeder Unterrichtsstunde sorgt ein Tafeldienst für die Reinigung der Tafel und die Klasse für die Durchlüftung des Klassenraums.
5.   Am Ende der letzten Stunde sind alle Stühle hochzustellen. Die Fenster müssen geschlossen werden (bes. im Winter) und die Beleuchtung muss ausgeschaltet werden.

III.  Richtlinien für das Verhalten in den Pausen

1.   Während der großen Pausen müssen die Schüler sich auf den Pausenhöfen oder in den Aufenthaltsräumen aufhalten. Bei Regenwetter darf auch der Vorraum der Cafeteria benutzt werden.
2.   Bei einem Wechsel der Unterrichtsräume begeben sich die Schüler auf kürzestem Wege auf den Schulhof und nach den großen Pausen in den  neuen Raum.  Die Taschen/Mappen sind in die Pausen mitzunehmen. Fachräume sowie die Sporthallen dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden.
3.   Während der großen Pausen dürfen die Schüler nur die Außentoiletten und die Toiletten der unteren Hallen benutzen.
4.   Jedes Verhalten, das andere gefährdet, z.B. Werfen von Steinen, Schneebällen oder wildes Herumlaufen, ist zu unterlassen.
5.   Die Gartenanlagen dürfen nicht betreten werden.

IV. Richtlinien zur Verwendung von Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungen können diese Geräte vorübergehend einbehalten werden. Bei Leistungsüberprüfungen wird die Nutzung als Täuschungsversuch gewertet.

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