Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern
Ist ein Schüler oder eine Schülerin nicht in der Lage am Unterricht oder an einer Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule am ersten Fehltag bis spätestens 9.00 Uhr telefonisch zu informieren. Spätestens am dritten Tag sind der Schule die Gründe schriftlich darzulegen. Besondere Regelungen gelten für die Schüler und Schülerinnen der MSS. Diese können dem zu Beginn des Schuljahres ausgehändigten Infoblatt entnommen werden.
Arztbesuche und andere Beurlaubungen
Um Fehlstunden und damit versäumten Lernstoff zu minimieren, sollten Arztbesuche der Schülerinnen und Schüler, wenn immer möglich, am Nachmittag bzw. in der unterrichtsfreien Zeit terminiert werden.
Beurlaubungen zu Arztbesuchen oder aus anderen Gründen müssen im Vorhinein schriftlich beantragt werden. Unmittelbar vor und nach den Ferien sollen laut Schulordnung keine Beurlaubungen von Schülern ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter nur in dringenden Fällen genehmigen.