Struktur und rechtlicher Rahmen
„Die Klassenstufen 5 und 6 der Realschule plus, des Gymnasiums und der Integrierten Gesamtschule bilden die Orientierungsstufe. Die Orientierungsstufe ist eine pädagogische Einheit (…) Zwischen den Klassenstufen findet keine Versetzung statt.” (§ 18 der übergreifenden Schulordnung)
Dieser Passus im Schulgesetz, der einleitend die Orientierungsstufe definiert, umreißt die Sonderstellung der Orientierungsstufe.
Was soll die Orientierungsstufe leisten?
In der Orientierungsstufe soll ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben werden
– für die Schülerinnen und Schüler: sich an die Arbeitsweise im Gymnasium zu gewöhnen
– für die Lehrerinnen und Lehrer: die Kinder zu beobachten und zu fördern
– für die Eltern und die Klassenkonferenz: zu überprüfen, ob die eingeschlagene Schullaufbahn der angemessene Bildungsgang für das Kind ist. Während dieser Zeit wünschen wir uns einen intensiven Kontakt mit dem Elternhaus.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bietet unser Gymnasium eine Reihe von pädagogischen Maßnahmen an:
– Beratungskonferenzen (zusätzlich zu den Zeugnis- und Versetzungskonferenzen), die als Grundlage für die individuelle Elternberatung dienen
– zwei Kennenlerntage zu Beginn des Schuljahres um Übergangsschwierigkeiten von der Grundschule zum Gymnasium zu verringern und die Integration in die neue Gemeinschaft zu fördern
– eine Klassenlehrerstunde pro Woche, mehrere pädagogische Projekttage, verteilt über zwei Jahre und einen Schullandheimaufenthalt in der 5. Klasse, die dazu dienen, einen respektvollen und kommunikativen Umgang miteinander zu finden und methodische und soziale Kompetenzen zu trainieren
– Fortbildungen zu modernen Unterrichtsformen und Arbeitsmethoden werden kontinuierlich in den Jahresablauf eingeplant und hausintern weitergegeben
Ziel ist es, mit fachlich gut ausgebildeten, emotional-sensiblen Fachkräften die Basis für eine gute Schule mit freundlichem Klassenklima und angenehmer Lernatmosphäre zu leben.
Am Ende der Orientierungsstufe steht die Entscheidung der Eltern an, welche Schulart ihr Kind weiterhin besuchen soll. Diese Entscheidung treffen grundsätzlich die Eltern. Der Elternwille wird nur in einem Fall eingeschränkt: Wird ein Kind am Ende der 6. Klasse nicht versetzt und hat es außerdem am Ende der 5. und der 6. Klasse eine Empfehlung zum Schullaufbahnwechsel erhalten, müssen die Eltern dieser Empfehlung der Klassenkonferenz folgen (§ 54,3 des SchG).
Es ist während der Orientierungsstufe jeweils am Schuljahresende möglich, die Schulart zu wechseln, wenn dies für eine bessere Entwicklung des Kindes angezeigt ist. Am Ende der 5. Klasse erfolgt ein Schulwechsel nur mit Zustimmung der Eltern.
Die Grundschule gibt in der 4. Klasse eine Empfehlung zum weiteren Schulbesuch. Die Eltern entscheiden, welche Schule ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll. Wenn das Kind keine Empfehlung zum Besuch des Gymnasiums hat, ist eine Beratung der Eltern an der empfohlenen oder der gewünschten Schulart verpflichtend. Wenn Sie die Beratung am Gymnasium wahrnehmen möchten, lassen Sie sich über das Sekretariat der Schule einen Termin geben.
Am Gymnasium kommt es in den ersten Wochen in vielen Fällen zu einer Verschlechterung des Notenbildes. Verantwortlich dafür sind verschiedene Parameter wie das Fachlehrersystem, das höhere Stundensoll, vor allem aber das höhere Lerntempo am Gymnasium.
Grundsätzlich ist die Orientierungsstufe anfangs also eine Herausforderung für Eltern und Kind, birgt aber auch die Gelegenheit, neue Lernwege zu gehen, die bei entsprechender Motivation und Fleiß zufriedene und selbstständige Kinder bildet. Eine Stabilisierung tritt nach 2 – 8 Monaten ein. In dieser Zeit wird das Kind behutsam systematisch an die Arbeitsweisen am Gymnasium herangeführt.
Die Orientierungsstufe gibt Eltern und Kindern Entscheidungshilfen, ob die besuchte Schulform für den weiteren Bildungsweg geeignet ist. Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern das Gespräch mit den Fach- und Klassenlehrerinnen suchen, damit diese bei entstehenden Problemen frühzeitig beraten können.
„Jedes Kind muss lernen, auf dem Weg zum Erwachsenwerden Schwierigkeiten zu meistern, doch bedarf es dazu der allmählichen Festigung seiner Persönlichkeit und der Entwicklung und Unterstützung seiner Lernfreude.“ (KMK 2006, S. 8)